Bei der Beantragung einer 0900 Rufnummer müssen Sie eine vollständige, ladungsfähige Anschrift angegeben werden. Es ist der Sitz des Anbieters, an dem er seinen Geschäftsbetrieb hat, anzugeben. Nähere Informationen erhalten Sie im Hinweisblatt der Bundesnetzagentur (pdf).
Es muss eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland existieren. Ein Antragsteller aus dem Ausland muss also einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland angeben.